§1
a) Der Name der Vereinigung lautet: "Club 13".
b) Der Zweck der Vereinigung ist die Aufrechterhaltung des Junggesellenabschiedes.
c) Die Vereinigung ist nur auf den Raum Wartenberg beschränkt.


§2
Eintritt von weiteren Mitgliedern ist nur möglich, wenn:
a) ein Mitglied heiratet
b) ein Mitglied freiwillig austritt.


§3
Austrittsbedingungen:
a) Bei der Heirat eines Mitgliedes muß das Mitglied ein Faß Bier (113 l) und eine ausreichende Brotzeit zur Verfügung stellen.
b) Bei freiwilligen Austritt muß das austretende Mitglied ein Faß Bier (50 l) dem "Club 13" zur Verfügung stellen.


§4
Ausgetretene verheiratete Mitglieder werden zu Ehrenmitglieder ernannt.
Ehrenmitglieder sind ohne Stimmrecht, haben aber das Recht bei Versammlungen beratend mitzuwirken.


§5
Versammlungen:
a) Das Erscheinen an Versammlungen ist Pflicht.
b) Die Versammlungen finden an jeden 13. des Monats statt. (mit Einschränkungen)


§6
Bei Versammlungen ist der Treffpunkt um 20:13 Uhr am Marktplatz, wenn kein anderer Zeitpunkt und kein anderer Treffpunkt bekanntgegeben ist.
Eintreffen bis zu 13 Minuten nach dem Zeitpunkt wird mit 1,- € belegt.
Das Mitglied, dass bis 20:26 Uhr nicht erschienen ist, muss 5,- € bezahlen. Das gleiche gilt auch für unentschuldigte Mitglieder.


§7
Stimmberechtigte Mitglieder dürfen nur männlichen Geschlechts sein.


§8
Einmal im Jahr ist Generalversammlung, die vom Vorstand einberufen wird.


§9
Bei der Generalversammlung finden Neuwahlen statt.
Es sind folgende Ämter zu vergeben:
a) Vorstand
b) Schriftführer
c) Kassier


§10
Bei 9 oder mehr anwesenden Mitgliedern ist die Versammlung beschlußfähig.
Einfache Mehrheit genügt für einfache Anträge, aber nicht bei der Generalversammlung, hier sind es 2/3 Mehrheit = 9 Stimmen nötig


§11
Bei Geburtstagen von Mitgliedern muss das Geburtstagskind jeden anwesenden Mitglied 1 Maß Bier zahlen.
Findet in einem Monat keine Versammlung statt gilt das auch noch am drauffolgenden Monat.


§12
Der Monatsbeitrag jedes Mitglieds beträgt 1,13 €,-


§13
Bei Versammlungen wird der Eröffnungsdrunk (nur Bier) aus einem Maßkrug gedrunken.
Bei Versammlungen dürfen nur alkoholische Getränke getrunken werden.
Über Ausnahmen entscheidet die jeweilige Versammlung.